Ungarn

Honorarkonsulat von Ungarn

    I N F O R M A T I O N E N
    zum Ablauf des Kundenverkehrs

    Wir bitten unsere verehrten Kunden, die unten aufgeführten Informationen sorgfältig durchzulesen, bevor sie sich auf unserer Webseite zu den konsularischen Informationen weiter erkundigen.

    Auf unserem Konsulat geschieht der Kundenverkehr mit vorheriger Terminvereinbarung.

    Die Abholung ausgestellter Dokumente (Reisepass, Personalausweis), sowie ausgestellter Auszüge aus dem Geburtsregister oder weiterer konsularischer Bescheinigungen (z. B. Personenstand etc.) kann jeden Montag und Mittwoch zwischen 14:00 – 15:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen.

    I. Persönliche und postalische Angelegenheiten

    In der Regel müssen die Angelegenheiten persönlich geregelt werden. Bestimmte Fälle können auch auf dem postalischen Weg erledigt werden (z. B. Einholen des Auszugs aus dem Standesamtsregister oder aus dem Personenstandsregister). Ausführliche Informationen hierzu befinden sich unter den jeweiligen konsularischen Angelegenheiten zugeordneten Informationen.

    Sollten Sie dem Konsulat auf postalischem Weg Unterlagen zukommen lassen, bitten wir Sie darum, stets begleitend einen Brief hinzuzufügen, in dem Sie Ihr Anliegen beschreiben und Ihre Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse angeben. Sofern Ihre Angelegenheit bereits in Bearbeitung ist, bitten wir Sie darum, uns auch Ihr Aktenzeichen (ügyiratszám) mitzuteilen.

    II. Terminvereinbarung

    Um persönliche Anliegen vorzutragen, muss ein Termin vereinbart werden, welcher über folgendes Portal gebucht werden kann: https://konzinfoidopont.mfa.gov.hu/home.

    Achtung: Um lange Wartelisten zu vermeiden, kann ein Kunde pro Angelegenheit nur einen Termin vereinbaren.

    III. Vorbereitung auf die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit

    Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit finden Sie am unteren Ende der Webseite unter „Konsularischen Angelegenheiten”. Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit notwendigen Formulare können Sie von den zugehörigen Webseiten herunterladen.

    Bei gleichzeitiger Erledigung mehrerer Angelegenheiten bitten wir Sie, die Informationen zu jeder einzelnen Angelegenheit zu beachten (z. B. bei Eintragung ins Standesamtsregister nach der Geburt eines Kindes müssen Sie sich auch zur gleichzeitigen Erledigung der Beantragung eines Passes sowie der Erklärung der Anerkennung der Vaterschaft sachkundig machen).

    Wenn die Informationen, die auf der Webseite der konsularischen Dienstleistung sowie der eingefügten Links der entsprechenden Organe aufzufinden sind, keine eindeutige Aufklärung bieten, können Sie das Konsulat auch per E-Mail mit Ihrer genauen Frage erreichen.

    Sofern möglich, bitten wir Sie, alle auf der Webseite befindlichen Formulare bereits im Voraus herunterzuladen und mit ausgefüllten Formularen zur Einreichung Ihres Gesuchs zu erscheinen (bei Beantragung von Reisepass und Personalausweis gibt es keine Möglichkeit, das jeweilige Formular im Voraus auszufüllen).

    IV. Konsularische Gebühren

    Die im Lauf der Erledigung konsularischer Angelegenheiten entstehenden Gebühren können vor Ort mit deutscher EC-Karte oder nachträglich per Überweisung bezahlt werden. Die Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.

    V. Standesamtsregister Angelegenheiten betreffende Informationen

    Ungarische Staatsangehörige betreffende, im Ausland erfolgte Standesamtsereignisse – Geburt, Eheschließung, Ehescheidung, Todesfall – müssen auch in Ungarn ins Standesamtsregister eingetragen werden. Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie auch mit einem durch ein ausländisches Amt ausgestellten, sog. „internationalen” Auszug aus dem Standesamtsregister eine Eintragung eines im Ausland erfolgten Standesamtsereignisses (Geburt, Eheschließung, Ehescheidung, Todesfall) ins Standesamtsregister in Ungarn vornehmen lassen müssen.

    Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zur Eintragung ins Standesamtsregister die Vorlage des ausländischen Originaldokuments (Auszug aus dem Geburts- oder Eheregister, Original der Anerkennung der Vaterschaft, mit rechtskräftigem Beschluss versehenes Scheidungsurteil) notwendig ist.

    Außerdem kann der Antrag auf Aufnahme des ausländischen Standesamtsereignisses in das heimische Standesamtsregister auch beim Standesbeamten der nach ungarischer Wohnanschrift zuständigen ungarischen Stadtverwaltung eingereicht werden.

    Der deutsche Auszug aus dem Standesamtsregister muss nicht mit einer weiteren Beglaubigung oder Apostille versehen werden. Sofern Sie das Standesamtsereignis im Verlauf des Verfahrens durch einen von einem anderen Staat ausgestellten Auszug aus dem Standesamtsregister ausweisen, muss dieser mit entsprechender Beglaubigung (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) versehen werden.

    In Bezug auf jene Staaten, die am in Haag unterschriebenen Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden der Legalisation (des Weiteren: Apostille-Abkommen) teilnehmen, versehen diese die Dokumente mit einer Apostille-Beglaubigung (Die ausführliche, laufend aktualisierte Liste der am Abkommen teilnehmenden Staaten ist auf folgender Seite zu finden: www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.status&cid=41). ). Im Hinblick auf jene Staaten, die dem Apostille-Abkommen nicht beigetreten sind, muss das Dokument mit diplomatischer Beglaubigung versehen werden.

    VI. Der Ablauf der Bearbeitung der konsularischen Angelegenheit

    Wir empfangen die Kunden nach Terminvereinbarung. Laut Terminvereinbarung kann jene Angelegenheit bearbeitet werden, für die der Termin vereinbart wurde.

    Sofern Sie im Lauf der Vorbereitung auf die Abwicklung Ihrer konsularischen Angelegenheit in Bezug auf den Typ Ihrer Angelegenheit verunsichert werden, können Sie beim Konsulat schriftlich erfragen, welcher Ablauf speziell bei Ihrer konsularischen Angelegenheit notwendig ist. Sofern nämlich der eingereichte Antrag unvollständig ist, erhält der Kunde eine Aufforderung zur Mängelbehebung, bis zu deren Ausführung die Bearbeitung der Angelegenheit nicht beginnt.

    Achtung: Unvollständige Anträge können nicht aufgenommen werden und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.

    Die Entrichtung der während der Leistungserstellung fälligen Gebühr ist Voraussetzung für die Abwicklung der konsularischen Angelegenheit. Die Abwicklung der konsularischen Angelegenheit läuft nur dann an, wenn der Kunde die gesetzlich vorgeschriebene konsularische Gebühr beglichen hat.

    VII. Nach Bearbeitung der konsularischen Angelegenheit

    Das Konsulat kann über den Stand der Bearbeitung konsularischer Angelegenheiten in Ungarn keine Auskunft erteilen. Sofern Sie sich erkundigen möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige ungarische Organ/Amt www.magyarorszag.hu.

    Abhängig von der Art der konsularischen Angelegenheit erhält der Kunde über den Abschluss des Verfahrens telefonisch, per E-Mail oder auf postalischem Weg eine Information. Die Zustellungen erfolgen per Post oder im Rahmen persönlicher Übernahme. Anforderungen zur Art der Zustellung müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden bzw. im Fall eines postalisch eingereichten Antrags in einem Begleitbrief bestimmt werden.

    VIII. Kontakt mit dem Konsulat, Rückmeldung

    Im Hinblick auf unsere überlasteten Telefonleitungen bitten wir Sie, uns in erster Linie eine E-Mail zu senden. Wegen der außergewöhnlich hohen Belastung der Mitarbeiter des Konsulats können wir auf E-Mails nicht sofort antworten. Wir bitten Sie um Ihre verständnisvolle Geduld und bemühen uns, unseren geschätzten Kunden so schnell wie möglich zu antworten.

    IX. Konsularische Zuständigkeitsbereiche

    Sofern Sie sich aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland melden, empfehlen wir Ihnen, sich im Interesse Ihrer konsularischen Angelegenheit mit dem Generalkonsulat Ungarn - Stuttgart in Verbindung zu setzen:

    Christophstraße 7
    70178 Stuttgart

    Telefon: +49 (711) 5532-6921
    E-Mail: mission.stu@mfa.gov.hu
    Webseite: https://stuttgart.mfa.gov.hu/

    Sofern Sie sich aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen oder Hessen melden, empfehlen wir Ihnen, sich im Interesse Ihrer konsularischen Angelegenheit mit dem Generalkonsulat Ungarn - Düsseldorf in Verbindung zu setzen:

    Andersstraße 12-14
    40215 Düsseldorf

    Telefon: +49 (211) 302-169-0
    Fax: +49 (211) 302-169-1
    E-Mail: mission.dus@mfa.gov.hu
    Webseite: https://dusseldorf.mfa.gov.hu/

    Sofern Sie sich aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein melden, empfehlen wir Ihnen, sich im Interesse Ihrer konsularischen Angelegenheit mit der konsularischen Abteilung der Botschaft von Ungarn in Berlin in Verbindung zu setzen:

    Unter den Linden 76
    10117 Berlin

    Telefon: +49 (30) 203-10-0
    Fax: +49 (30) 229-1314 / +49 (30) 203-10-105
    E-Mail: infober@mfa.gov.hu
    Webseite: https://berlin.mfa.gov.hu/

    Wir halten es für wichtig, dass der Service für unsere Kunden auf hohem fachlichem Niveau, auf höfliche Weise geschieht. Hierzu ist uns Ihre Meinung wichtig, daher bitten wir Sie, uns an die E-Mail-Adresse des Konsulats zu schreiben (consulate.nue@mfa.gov.hu), sofern Sie Beobachtungen oder eine Meinung zum Ablauf der Betreuung äußern möchten. Wir freuen uns auch über Rückmeldungen zufriedener Kunden.

    Wir danken Ihnen, dass Sie unsere Informationen durchgelesen haben.

    Typen der konsularischen Angelegenheiten

    Weitere detaillierte Informationen wie notwendige Unterlagen, Bearbeitungsdauer und Kosten der konsularischen Angelegenheiten finden Sie auf der Homepage des Generalkonsulats von Ungarn in München.
    https://munchen.mfa.gov.hu/page/konzuli-uegyek